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| Der
Einsatz von PACS in CT- und MRT-Instituten |
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Von
Dr. Klaus Wicke
CTI Innsbruck |
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PACS
diese vier Buchstaben, die von Radiologen und Krankenhausverwaltern
in letzter Zeit immer häufiger verwendet werden, stehen für
Picture Archiving and Communication Sytem.
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Röntgenarchiv:
einst und jetzt
Fotos:
TMC |
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Beim PACS
handelt es sich um ein EDV-System, das Bilddaten elektronisch archiviert
und diese digitalen Bilder bei Bedarf an verschiedenen Orten gleichzeitig
zur Verfügung stellen kann. Ein solches System bietet sich
für den radiologischen Bereich insofern an, da Ultraschall,
CT und MRT primär bereits digitale Bilddaten liefern. Auch
bei Röntgenaufnahmen setzt man in zunehmendem Maße auf
digitale Systeme.
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| Präzisere
Diagnostik |
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Schematische
Darstellung
der Funktionsweise von PACS.
Illustration:
TMC |
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Das PACS
speichert alle in einem Institut erzeugten Bilddaten. Dafür
muss es mit Untersuchungsgeräten der unterschiedlichsten Hersteller
kommunizieren und die Daten auf Bildbetrachtungs- oder Befundstationen
verschiedener Anbieter übertragen können. Darüber
hinaus ist eine Verknüpfung zwischen dem Bild- und dem Befundarchivierungssystem
nötig, sodass beim Aufrufen alter Bilder dem Betrachter auch
der entsprechende Befund zur Verfügung steht.
Der Sinn des Systems liegt in der effizienten Verwaltung der zum
Teil enormen Bildmenge, die vor allem bei Schnittbildsystemen wie
CT und MRT pro Patient entsteht. Vorbefunde sind in kürzester
Zeit abrufbar, es können keine Bilder mehr verloren gehen.
Für den Patienten bedeutet dies, dass Untersuchungen nicht
wiederholt werden müssen, weil die Bilder unauffindbar sind.
Außerdem ist aufgrund der vorhandenen Vorbefunde in vielen
Fällen eine präzisere Diagnostik möglich.
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| Bildübertragung
zum Zuweiser |
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Aus meiner
nun fast dreijährigen Erfahrung mit PACS in einem CT- und MRT-Institut
im niedergelassenen Bereich, möchte ich auf diese Technik nicht
mehr verzichten. Seit der Einführung des PACS wird in unserem
Institut weniger auf Film dokumentiert, wodurch sich auch die Investitionskosten
für das PACS rechnen. Telefonische Befundbesprechungen mit
Zuweisern sind nunmehr wesentlich einfacher möglich, da mir
die Bilder im Archiv jederzeit zur Verfügung stehen. In naher
Zukunft wird sogar eine Bildübertragung zum Zuweiser via Intranet
möglich sein, sodass dem Zuweiser eine direkte Telekonsultation
angeboten werden kann. Auch das Patientenmanagement kann auf diese
Weise noch weiter optimiert werden, denn der Patient muss nicht
mehr auf seine Bilder warten.
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Komplizierte
Nierenzyste:
Vorsicht vor dem zystischen Nierentumor! |
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Von
Univ.-Prof. Dr. Walter Stackl
Primarius Urologie Krankenanstalt Rudolfstiftung |
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Nierenzysten
sind ein häufiger Zufallsbefund bei der Sonographie der Nieren
in der radiologischen oder urologischen Praxis. Von besonderer Bedeutung
dabei ist die Unterscheidung zwischen simpler Nierenzyste und sogenannter
komplizierter Nierenzyste, welche weitere diagnostische und eventuell
therapeutische Schritte erforderlich macht.
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Klare Definitionen
und eine einfache Nomenklatur sind Grundvoraussetzungen für
adäquate Kommunikation bei der meist interdisziplinären
Betreuung von Patienten mit einer sogenannten komplizierten Nierenzyste.
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| Nierenzystendefinitionen |
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Seit vielen
Jahren hat sich die Einteilung in vier Kategorien nach Bosniak bewährt
(Radiology 1986):
Kat. I: Simple
Zyste
Kat. II: Minimal komplizierte Zyste
Kat. III: Komplizierte Zyste
Kat. IV: Zystischer Tumor
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| Simple
Zyste (Kat. I) |
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Simple Nierenzysten
sind erworbene Läsionen corticaler oder medullärer Lokalisation,
die einen Durchmesser von wenigen Millimetern bis mehreren Zentimetern
erreichen können. Sie kommen sowohl solitär als auch multipel
vor und sind meist bei Patienten jenseits des 50. Lebensjahres zu
beobachten. Simple Zysten haben eine dünne, semitransparente
Zystenwand und beinhalten klare, bernsteinfarbene Flüssigkeit.
Selten können diese simplen Zysten Komplikationen zeigen, etwa
Einblutung, Infektion oder Ruptur. Dann allerdings sind sie nicht
mehr als simple Zysten Kat. I zu bezeichnen, sondern bereits als
eine minimal-komplizierte Zyste Kat. II.
Folgende charakteristische radiologische Kriterien der simplen Zyste
(Kat. I) sind in Ultraschall (US), Computertomographie (CT) und
Magnetresonanztomographie (MRT) zu beobachten:
- US:
echofrei, Schallverstärkung dorsal, glatt begrenzt, Beugeartefakte
an den Rändern
- CT:
Dichtewerte 0-15 HU, wasseräquivalent, glatt begrenzt, keine
Kontrastmittelanreicherung
- MRT:
T1-gewichtet hypointens, T2-gewichtet hyperintens, glatt begrenzt,
keine Kontrastmittelanreicherung
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| Minimal
komplizierte Zyste (Kat. II) |
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Abb.
1: Minimal komplizierte Zyste (Kat. II)
Kontrastmittel-CT zeigt große, subseptierte Zyste am rechten
oberen Nierenpol ohne auffällige Wandveränderung. |
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Diese Zysten
weisen entweder Septierungen (manchmal multipel), schmale schalige
Randverkalkungen, einen abweichenden Zysteninhalt mit hohem Proteingehalt
(nach Infektion) oder Blutabbauprodukten (nach Einblutung) auf.
Je nach zugrundeliegender Morphologie finden sich die entsprechenden
radiologischen Symptome im jeweiligen Untersuchungsverfahren (Abb.
1). Da diese minimal komplizierten Zysten prinzipiell als benign
einzustufen sind, ergibt sich als therapeutische Konsequenz lediglich
eine Verlaufsbeobachtung mit jenem bildgebenden Verfahren, welches
die beschriebene Zyste am besten charakterisiert und abbildet.
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| Komplizierte
Zyste (Kat. III) |
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Abb.
2: Komplizierte Zyste (Kat. III)
Kontrastmittel-CT mit Abbildung einer Zyste am rechten oberen
Nierenpol, welche in der Subseptierung kleinste noduläre
Wandveränderungen aufweist. Histologie nach Operation:
zystisches Nierenzellkarzinom. |
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Diese Zysten
zeigen variablen Inhalt, meist mit breiter oder nodulärer Septierung
oder breiter bzw. nodulärer Verkalkung, haben jedoch im Rahmen
von Kontrastmitteluntersuchungen noch kein positiv nachweisbares
Enhancement der soliden Gewebsanteile (Abb. 2). Aus urologischer
Sicht handelt es sich dabei um eine komplizierte Zyste im engeren
Sinn. Diese Diagnose ist eine Indikation für eine Nierenfreilegung,
um die adäquate chirurgische Therapie (Teilresektion oder Nephrektomie)
durchzuführen.
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| Zystischer
Tumor (Kat. IV) |
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Abb.
3: Zystischer Tumor (Kat. IV)
Coronale MRT nach Kontrastmittelgabe zeigt große Zyste
an der rechten Niere mit 2 kleinen nodulären Wandveränderungen,
welche Kontrastmittelanreicherung aufweisen. Histologie nach
Operation: papilläres Karzinom in der Zystenwand. |
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Zystische
Tumore sind in der Regel Nierenzellkarzinome mit extensiver Degeneration
und Nekrose, welche oft einbluten und morphologisch entsprechende
zystische Areale ergeben. Manchmal imponiert solch ein Nierenzellkarzinom
als große hämorrhagische Raumforderung mit nur mehr kleinen
soliden Anteilen. In weiterer Folge kann es zur Resorption von Nekroseanteilen
kommen, resultierend in einer überwiegend zystischen Läsion
mit prozentual kleineren soliden Tumoranteilen. Die Entwicklung
eines Karzinoms in einer Zystenwand, d.h. präexistente Zyste
mit sekundärer Entwicklung eines Tumorknotens in der Zystenwand,
wird in der Literatur der Pathologie mit bis zu drei Prozent Häufigkeit
angegeben. Deutlich häufiger und auch im Rahmen bildgebender
Diagnostik relevanter ist die Koinzidenz von Nierenzellkarzinomen
und Nierenzysten in einem Organ in bis zu acht Prozent der Fälle.
Zystische Tumore (Kat. IV) zeigen somit zystische und solide Anteile
in variablem Anteilsverhältnis und mit unterschiedlichen Flüssigkeitsinhalten.
Weiters ist eine eindeutige Kontrastmittelanreicherung in den soliden
Abschnitten auf Kontrast-CT- oder Kontrast-MRT-Untersuchungen festzuhalten
(Abb. 3).
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| Zystenmanagement |
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Die bildgebende
Diagnostik sollte unter Berücksichtigung der oben genannten
Parameter eine gute Kommunikationsgrundlage für die Behandlung
der Patienten bieten. Das beinhaltet adäquate Bilddokumentation,
einen direkten Bildvergleich, mit integrativer Befundabfassung und
klarer Formulierung.
- Simple
Nierenzysten (Kat. I) sollen richtig identifiziert werden und
bedürfen keiner weiteren Behandlung.
- Minimal
komplizierte Zysten (Kat. II) können mittels bildgebender
Verlaufskontrolle (zuerst sechs Monate, dann zwölf Monate
Abstand) beobachtet werden.
- Komplizierte
Zysten (Kat. III) müssen einer Gewebsabklärung zugeführt
werden, die in den meisten Fällen durch eine Nierenfreilegung
mit entsprechender Konsequenz erfolgt. Ultraschall- oder CT-gezielte
perkutane Biopsien sind bei der Abklärung komplizierter Zysten
nicht hilfreich, da sie nur im positiven Fall diagnostischen Wert
besitzen.
- Zystische
Tumore (Kat. IV) werden einer chirurgischen Therapie zugeführt.
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Quelle: VBDO
Durchblick, Nr. 8, Oktober 2000, S. 3. |
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