Im
Namen der Republik
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Der
Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der letzten Zeit zwei Urteile gefällt,
die nicht nur für die Radiologen, sondern für die gesamte Ärzteschaft
von großer Bedeutung sind.
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Zwei
Urteile des Obersten Gerichtshofes haben folgenschwere Konsequenzen
für die österreichischen Radiologen. |
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Es wurde
entschieden, dass Wahlarztkosten im Bereich Computertomographie (CT) und
Magnetresonanztomographie (MRT) bei medizinischen Einrichtungen, die keinen
Vertrag mit den Krankenkassen haben, nicht erstattet werden. Patienten,
die beispielsweise CT- oder MRT-Untersuchungen bei niedergelassenen Fachärzten
anstelle von Vertragsambulatorien der Krankenkassen durchführen lassen,
wird damit der Rückersatz verwehrt.
Dies gilt auch dann, wenn öffentliche Krankenversicherungsanstalten
die Kassenverträge mit privaten Ambulatorien aufkündigen und stattdessen
Einrichtungen der öffentlichen Krankenhäuser in Anspruch nehmen.
So hat der OGH die Unterlassungsklage eines Kärntner Instituts für
Magnetresonanz- und Computertomographie gegen das Landeskrankenhaus Klagenfurt
abgewiesen (4 Ob 148/99i), nachdem ein entsprechender Vertrag von der Kärntner
Gebietskrankenkasse gekündigt worden war (siehe auch Durchblick 1/98).
"Es würden nämlich öffentlich Mittel verschwendet, wenn
Krankenanstalten im Bereich der apparativen Medizin vorerst Anschaffungen
machen müßten, um Versorgungslücken im extramuralen Bereich
durch Ausweitung ihrer Ambulanztätigkeit zu schließen, sich aber
später Unterlassungsklagen nachträglich niedergelassener Ärzte
ausgesetzt sähen, die dieselben Untersuchungsmethoden wie die Krankenhausambulanzen
anbieten", heißt es in dem OGH-Urteil.
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| Ungebremster
Ausbau der Spitalsambulanzen |
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Für
die Radiologen bedeutet dies, dass sie sich in Zukunft nicht mehr auf das
Krankenanstaltengesetz (KAG) berufen können, in dem geregelt ist, in
welchen Fällen Krankenanstalten ambulante Untersuchungen durchführen
dürfen. Denn laut OGH handelt es sich beim KAG nicht um ein "Schutzgesetz"
zugunsten frei praktizierender Ärzte. "Der unbegrenzten Ausweitung
der Spitalsambulanzen ist damit Tür und Tor geöffnet", meint
dazu Univ.-Dozent Franz Frühwald, Präsident des VBDO.
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| Qualität
und Wirtschaftlichkeit steuern |
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In einem
zweiten OGH-Urteil (10 ObS 365/98v) geht es um die Frage, inwieweit ein
Kostenrückersatz durch die Sozialversicherung gewährt werden kann,
wenn eine Untersuchung an einem MRT-Gerät durchgeführt wird, dass
nicht im Großgeräteplan enthalten ist. Der OGH entschied in diesem
Fall, dass ein Anspruch auf Kostenrückersatz nicht besteht, weil laut
ASVG Einzelverträge, die dem Großgeräteplan widersprechen,
nichtig sind. Wenn also ein Arzt keinen Einzelvertrag von der Kasse bekommt,
hat auch der bei ihm in Behandlung befindliche Patient keinen Rechtsanspruch,
sich die Behandlung auf dem Umweg über den Kostenrückersatz abgelten
zu lassen. Zwar handelt es sich um einen Wahlarztpatienten, er hat jedoch
keinen Anspruch, von der Kasse jene 80 Prozent rückerstattet zu bekommen,
die sie im Falle der Behandlung durch einem regulären Vertragspartner
bezahlen müßte. Der OGH argumentiert, dass der Großgeräteplan
anderenfalls sinnlos wäre, denn er soll den zur Verrechnung berechtigten
Ärzten die Rentabilität ihrer Anschaffungen sichern und es zugleich
erschweren, dass sich möglichst viele Ärzte möglichst viele
Geräte anschaffen, die sich dann rentieren müssen. "Solche
Beschränkungen dienen vorrangig dazu, die flächendeckende medizinische
Versorgung im Hinblick auf Qualität und Wirtschaftlichkeit zu steuern",
meint der OGH.
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| MRT-Untersuchungen
durch Hilfskräfte? |
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Sichtlich
betroffen sind die Radiologen vor allem wegen der vom OGH in Frage gestellten
Patientenbeziehung bei der Behandlung mit einem Großgerät.
Im OGH-Urteil heißt es nämlich: "Ein besonderes Vertrauensverhältnis
hinsichtlich einer ärztlichen Behandlung scheide bei einer MRT-Untersuchung
schlechthin aus, weil die Untersuchung bekanntermaßen darin bestehe,
dass von einem durch Hilfskräfte bedienten Großapparat computerunterstützte
Schichtenbilder des Körpers angefertigt werden." Frühwald
kommentiert dazu: "Ein behandelnder Arzt kann solche Bilder weder
erzeugen, noch interpretieren. Hierzu braucht man eine langjährige
Ausbildung und spezielle Kenntnisse, die nur Radiologen haben. Dieses
Urteil hemmt die Entwicklung der Medizin und wirft sie um zehn Jahre zurück."
Gegen die beiden oberstgerichtlichen Entscheidungen kann man in einem
österreichischen Rechtszug nichts mehr tun. Offen ist derzeit, inwieweit
Ärztekammer und Radiologen eine Klärung vor dem Europäischen
Gerichtshof suchen werden.
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| Virtuelle
Endoskopie |
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Die
virtuelle Endoskopie ist ein neues bildgebendes Verfahren, welches
durch spezielle Nachverarbeitungstechnik aus einem Datensatz von
CT- oder MRT-Schnittbildern erstellt wird.
Aus einem 3D-Bilddatensatz lässt sich ein perspektivischer
Eindruck generieren, indem eine künstliche Oberfläche
rekonstruiert wird, bei der sich Betrachtungswinkel, Lichtquelle,
Tiefenkodierung, Schattierungseffekte und Oberflächeneigenschaften
verändert lassen. Mit einer Volumenrekonstruktion kann der
gesamte Datensatz zur Erstellung der virtuellen Endoskopie-Bilder
verwendet werden, was allerdings eine hohe Rechenleistung des bildproduzierenden
Computers voraussetzt.
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| Navigation
durch Organgebiete |
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Abb.
1: Virtuelle Endoskopie der unteren Nasenhöhlenabschnitte
mit Schwellung der linken unteren Nasenmuschel. |
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Wichtiger
Bestandteil der Interpretation dieser Bilddaten ist die "Navigation"
oder der "Durchflug" durch das zu untersuchende Organgebiet.
Dabei entsteht ein Effekt, der die Betrachtung der Strukturen "von
innen" ermöglicht. Der Originalbilddatensatz im Schnittbildformat
bleibt auch bei Verwendung von modernen virtuellen Endoskopie-Techniken
die Basis für die Interpretation der jeweiligen Untersuchung.
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Abb.
2: Virtuelle Bronchoskopie mit Darstellung von subsegmentalen
Bronchusaufzweigungen |
Die klinischen
Anwendungsbereiche umfassen folgende Organe und Strukturen: Nase
(Abb. 1), Nasennebenhöhlen und Tracheobronchialsystem (Abb.
2) als Landkarte für funktionelle endoskopische Nasennebenhöhlen-Chirurgien,
zur Beurteilung von Kehlkopf sowie Atemwegen, um detaillierte Planungen
für Gewebsentnahmen zu ermöglichen.
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| Zusatz
zu hochwertigen Schnittbilduntersuchungen |
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Abb.
3: Patientin mit positivem Test auf Blut im Stuhl.
Abb.
3a: Sagittal rekonstruiertes CT-Bild mit Abbildung eines
2 cm großen polypoiden Tumors im Rectum. |
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Abb.
3b: Bild der virtuellen Endoskopie vom selben Bilddatensatz
wie das CT-Bild mit Darstellung der Tumoroberfläche. |
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Weitere
Einsatzbereiche sind die virtuelle Endoskopie des Dickdarms zur
möglichst frühzeitigen Erfassung von colorectalen Polypen
(Abb. 3), z.B. im Rahmen eines Gesundheitsvorsorgeprogramms. Darmabschnitte,
die mit konventioneller Endoskopie nicht erreichbar sind (Dünndarm),
können im Rahmen der Abklärung mittels Schnittbildverfahren
zusätzlich virtuell endoskopisch eingesehen werden (Abb. 4).
Die virtuelle Endoskopie von Gefäßen ermöglicht
bei guten technischen Voraussetzungen Angioskopie-Studien von Aorta,
Pulmonalarterien, aber auch großen peripheren Gefäßen.
Potentielle Bedeutung kann diese Technik bei der Aortendissektion
und Aneurysmen, bei arteriellen Stenosen, bei der Lungenembolie
oder auch bei tumorösen Infiltrationen von Gefäßwänden
erlangen. Weiters können interventionell-radiologische Eingriffe
wie z.B. Stent-Platzierungen, Aorten-Stent-Grafts oder Aneurysmen-Embolisationen
mit der virtuellen Angioskopie besser geplant werden.
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Abb.
4: Patient mit bekanntem Morbus Crohn.
Abb.
4a: Axiales CT-Bild mit Wandverdickung und Stenose des
präterminalen Ileum. |
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Abb.
4b: Virtuelles endoskopisches Bild des stenosierten Dünndarmabschnittes.
Fotos: kontraste, Firma Philips |
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Die virtuelle
Endoskopie wird in der Zukunft nicht als Ersatz für Endoskopien
oder Schnittbilduntersuchungen anzusehen sein, sondern sie wird
als Zusatz zu hochwertigen Schnittbilduntersuchungen mit der Möglichkeit
einer neuen bildgebenden Variante eingesetzt werden. (dt)
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| Die
MR-Cholangiopankreaticographie aus Sicht des Chirurgen |
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Von
Univ.-Prof. Dr. A. Tuchmann,
Chirurgische Abteilung,
Krankenhaus Floridsdorf der Stadt Wien |
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Das Gallensteinleiden
stellt die häufigste chirurgische Erkrankung dar. Trotz modernster
Technologie, wie laparoskopischer Cholecystektomie, sind negative
Folgen chirurgischer Behandlung, etwa zurückgelassene Gallengangssteine
und Gallengangsläsion, nicht hundertprozentig auszuschließen.
Gallenwegskonkremente liegen mit einer Inzidenz von fünf bis
acht Prozent zum Zeitpunkt einer Cholecystektomie vor. Da weniger
als die Hälfte dieser Konkremente sonographisch nachgewiesen
werden können, sind Choledochussteine eine Hauptursache persistierender
Gallenkoliken nach Cholecystektomien. Der präoperative Ausschluss
einer Cholangiolithiasis ermöglicht den Verzicht auf eine zeitraubende
intraoperative Cholangiographie.
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| Optimierung
der chirurgischen Behandlung |
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Die Magnetresonanz-Cholangiopankreaticographie
(MRCP) stellt einen wertvollen Beitrag zur Optimierung der chirurgischen
Behandlung dar. Trotz technischer Fortschritte in den letzten Jahren
ist die Treffsicherheit von Ultraschall und Computertomographie
hinsichtlich einer Choledocholithiasis gering. Die von vielen Chirurgen
geforderte präoperative intravenöse Cholangiographie birgt
die Gefahr der Kontrastmittelallergie in sich, wobei lebergängige
jodhältige Kontrastmittel eine deutlich höhere Unverträglichkeitsrate
aufweisen als nierengängige jodhältige Kontrastmittel,
wie sie für alle anderen radiologischen Anwendungen benutzt
werden. Eine grundsätzliche endoskopisch-retrograde Cholangiopankreaticographie
(ERCP) vor einer laparoskopischen Cholecystektomie ist nicht indiziert,
da diese Methode wegen ihrer Invasivität zu risikoreich wäre.
Bei begründetem Verdacht auf Choledocholithiasis und der Absicht
die ERCP auch interventionell therapeutisch einzusetzen, führen
wir diese interventionelle Maßnahme präoperativ durch.
Mit Hilfe der ERCP und der endoskopischen Papillotomie können
Gallengangssteine fast immer entfernt werden und der Galleabfluss
über die Papille saniert werden. Die Komplikationsrate der
endoskopischen Papillotomie beträgt allerdings vier bis zehn
Prozent, die Letalität 0,2 bis 1,5 Prozent.
Als risikolose Untersuchung hat sich die MRCP in den vergangenen
Jahren bestens bewährt. Sie wird von uns wann immer
möglich vor einer laparoskopischen Cholecystektomie
eingesetzt und hat die präoperative IV-Cholangiographie weitgehend
verdrängt (Abb. 1).
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Abb.
1: Präoperative MRCP. Zwei Gallenblasensteine (gelbe
Pfeile), normaler Ductus choledochus (Gallengang; rot). |
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| MRCP
für postoperative Untersuchungen |
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Hinsichtlich
einer Choledocholithiasis (Abb. 2) hat die MRCP eine Sensitivität
von 90 Prozent und eine Spezifität von 99 Prozent. Die MRCP
zeigt dem Chirurgen ein präoperatives Bild der Gallengänge
und des Pankreasganges (Ductus Wirsungianus), wobei die Bildqualität
der ERCP (Abb. 3) sehr nahe kommt. Es können die erweiterten
ebenso wie die normal kalibrigen Gallenwege erster Ordnung gesehen
werden, der Hauptgallengang bis zur Papille sowie Länge und
Weite des Ductus cysticus. Die Darstellung des Ductus choledochus
gelingt praktisch immer (97 Prozent). Gleiches gilt für die
Visualisierung von Gallengangssteinen auch bei nicht erweitertem
Ductus choledochus. Auf eine intraoperative Cholangiographie kann
damit weitgehend verzichtet werden.
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Abb.
2: MRCP. Multiple Konkremente (Steine, Pfeile rot) im Ductus
choledochus (Gallengang). |
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Abb.
3: ERCP. Multiple Choledochuskonkremente
(Gallensteine; gelbe Pfeile). |
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Abb.
4: MRCP. Normales Bild bei Zustand nach Cholecystektomie
(Gallenblasenentfernung; blauer Pfeil). |
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Die MRCP
eignet sich auch für postoperative Untersuchungen (Abb. 4).
So beträgt die Treffsicherheit der MRCP bei Gallengangsobstruktion
91 bis 100 Prozent. Das Niveau der Obstruktion kann festgestellt
werden. Es können auch Galleleaks im Verlaufe des Gallengangs
und seiner Aufzweigungen visualisiert werden.
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| Eingeschränkte
Verfügbarkeit |
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Hingegen
ermöglicht die ERCP eine Darstellung des Ductus choledochus
nur in 90 bis 92 Prozent. Als invasive Untersuchung ist sie nur
bei begründetem Verdacht auf Gallengangssteine (Papillenstenose)
indiziert, mit der Intention einer gleichzeitigen endoskopischen
Papillotomie und Steinextraktion.
Vorteile der MRCP sind einfache und risikolose Anwendung unabhängig
von der Ausscheidungsfähigkeit der Leber (z.B. beim Ikterus),
ausgezeichnete Sichtbarmachung der Gallenwege präoperativ,
Verzicht auf Kontrastmittel, unbeschränkte Wiederholbarkeit
sowie postoperative Anwendbarkeit bei Gallengangsobstruktion oder
Galleleak.
Nachteile der MRCP sind eingeschränkte Verfügbarkeit und
Nichtanwendbarkeit bei Klaustrophobie. Zusammenfassend steht dem
Chirurgen mit der MRCP eine ausgezeichnete neue Methode zur Verfügung.
Sie macht die präoperative IV-Cholangiographie sowie die rein
diagnostische ERCP überflüssig.
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| MRT
in der Akutdiagnostik |
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In der Akutdiagnostik
sollte die Magnetresonanztomographie speziellen Indikationen vorbehalten
sein, insbesondere beim Verdacht auf eine Sinus-Venenthrombose,
auf Prozesse im Hirnstamm-bereich und auf entzündlich-autoimmunologische
Gefäßerkrankungen bzw. immer dann, wenn sich aus dem
klinischen Verlauf aus anderweitiger Diagnostik oder präoperativ
eine entsprechende Not-wendigkeit ergibt.
Erwähnenswert ist, dass man in den MRT-Untersuchungen (insbesondere
bei T2-Gewichtung) bei Migränepatienten routinemäßig
kleine hyperdense Areale finden kann, die klinisch unbedeutend sind,
meist wieder remittieren (und manchmal zu differentialdiagnostischen
Komplikationen führen können).
Zusammenfassend sind weitere technische Durchuntersuchungen mit
CT und eventuell MRT abge-sehen von den Fällen eine eindeutigen
symptomatischen Kopfschmerzes dann ratsam, wenn zen-tralneurologische
Ausfälle oder ein organisches Psychosyndrom vorliegen. Gleiches
gilt bei Änderung der Be-wußtseinslage, Nackensteifigkeit
und Fieber, sowie bei besonderer Heftigkeit des Kopfschmerzes oder
Änderung eines vorbestehenden Kopfschmerztypus.
| Technische
Erläuterung zur Colangiopankreaticographie |
Die neue
Form der Cholangiopankreaticographie beruht auf der RARE-Technik
(Rapid Acquisition with Relaxation Enhancement), mit der nach
nur einer Anregung der Wasserstoffprotonen im Körper ein
kompletter Datensatz mit selektiver Darstellung von Strukturen
mit sehr langer T2-Relaxation aufgenommen werden kann. Bei geeigneter
Platzierung des Anregungsvolumens im Oberbauch gelingt es hiermit,
Signale von Galle, Pankreassekret und Duodenalflüssigkeit
ohne Überlagerung durch Gewebesignale der Organstrukturen
aufzufangen.
Eine komplette Projektionsdarstellung von Gallenwegen und Pankreasgang
benötigt mit einer Ortsauflösung von 0,7 bis 0,8 mm
eine Aufnahmezeit von weniger als fünf Sekunden. Die ausschließliche
Darstellung von Gallenwegen und Ductus pankreaticus mit multidirektionalen
Projektionen überschreitet fünf Minuten nicht und
benötigt keinerlei vorbereitende Maßnahmen für
den Patienten. Da der Datensatz als Projektion gewonnen wird,
ist eine zeit- und rechenaufwendige Bildverarbeitung nicht erforderlich.
(Univ.-Prof. Dr. Tuchmann, Prim. Dr. Reuther) |
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Quelle: VBDO
Durchblick, Nr. 5, Dezember 1999, S. 3. |
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